Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ralf KAMPA - Ihr Dienstleistungsbetrieb

Kompetenter Dienstleistungsbedarf-Gebäudetechnik und Feuerungsanlage

Kundeninfo zur Novelle des Schornsteinfegergesetzes

Infos zu Änderungen im Schornsteinfegerhandwerk im Jahr 2010

 

 

 

 

Seit vielen Jahren waren die Tätigkeiten und die Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten in jedem Bundesland in einer eigenen Landes- Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) geregelt. Gebühren richteten sich nach festgesetzten Zeitgutachten und sicherten ein niedriges Preisniveau.

Um eine Einheitlichkeit in Preis und Leistung quer durch Deutschland zu erreichen, haben sich alle für das Schornsteinfegerwesen zuständigen Länderministerien im Mai 2006 auf einen Musterentwurf für eine bundesweit geltende Kehr- und Überprüfungsordnung geeinigt.

Diese Bundes-KÜO tritt am 1.1.2010 jetzt auch in Rheinland-Pfalz in Kraft. Damit gelten nun bundeseinheitliche Regelungen für Kehrungen, Überprüfungen und Messungen sowie die dafür zu erhebenden Gebühren. Ein Wunsch – nicht etwa des Schornsteinfegerhandwerks, sondern Wunsch und Ziel der Bundesländer.

Für Sie als Grundstückseigentümer ergibt sich aus der neuen Bundes- Kehr und Überprüfungsordnung neben der bundesweiten Einheitlichkeit und auch ein Plus an Service: Kehr-, Prüf- und Messtätigkeiten können zusammengelegt werden, wodurch die Anzahl von Vor-Ort-Terminen reduziert werden kann. Über die kehr-, prüf- und messpflichtigen Anlagen in Ihrem Gebäude und die dazu erforderlichen Bearbeitungsintervalle werden Sie mit einem Feuerstättenbescheid informiert.

 

Ich bin verpflichtet, Ihnen diesen gebührenpflichtigen Bescheid auszustellen. 


 

Ab 2013 können Sie die im Feuerstättenbescheid festgelegten Schornsteinfegertätigkeiten für zugelassene Schornsteinfeger vergeben. * Voraussetzung ist, dass der Betrieb die handwerksrechtlich erforderliche Qualifikation besitzt und beim Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (Bafa) registriert ist.

 


Dann sind Sie als Grundstückseigentümer verpflichtet und müssen veranlassen, dass die im Feuerstättenbescheid vorgegebenen Tätigkeiten fristgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zum Nachweis hat der Gesetzgeber ein Formblattverfahren vorgeschrieben. Sie sehen, vieles wird anders als bisher und komplizierter.


Wir, der Schornsteinfegerbetrieb (Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger - Ralf Kampa) haben in guter Zusammenarbeit mit Ihnen die Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten für Sie durchgeführt. Sie brauchten sich um die Einhaltung der Fristen zur Arbeitsausführung nicht selbst zu kümmern.


Selbstverständlich biete ich Ihnen auch weiterhin meine zuverlässigen Dienste für alle Schornsteinfegerarbeiten an. Daher würde es mich sehr freuen, wenn ich auch nach dem 01. Januar 2013 – so wie bisher – diese Tätigkeiten für Sie ausführen dürfte.

Um Ihnen die Verantwortung der Nachweispflicht, unnötigen Ärger, Arbeit und evtl. Bußgelder durch die Verwaltungsbehörde zu ersparen, setzen Sie sich mit mir in Verbindung und ich lasse Ihnen alle dafür benötigten Unterlagen kostenlos zukommen.

Dann ändert sich für Sie nichts. Ich werde dann wie bisher die Schornsteinfegertätigkeiten in regelmäßigen Abständen durchführen.

Für Sie entfallen alle Nachweisverpflichtungen, da ich diese für Sie übernehme bzw. tätig werde.

 

 

Seit dem 22.03.2010 hat es auch eine Veränderung (Änderung der BImSchV-Bundes-Immisionsschutzverordnung) bei der Umweltschutzmessung an Ihrer Heizungsanlage gegeben. Die bislang in der jährlichen Sicherheitsüberprüfung der Abgaswege enthaltene Messung auf Abgasverlust und Schadstoffausstoß ist - so will es der Gesetzgeber - nur noch alle 2 bzw. alle 3 Jahre vorgeschrieben. Die Sicherheitsprüfung (Abgaswegeüberprüfung) wird aber nach wie vor jährlich durchgeführt. Dabei können wir Ihnen, wie gewohnt – auf Wunsch, jedes Jahr die Abgasverlustmessung und damit die neutrale Bewertung Ihrer Heizung durchführen. Sie behalten so auch künftig den Überblick, ob Ihre Heizung sicher, energieeinsparend und effizient funktioniert.

Wenn Sie noch Fragen haben –  setzen Sie sich einfach mit mir in Verbindung.

Viele Grüße

Ralf Kampa

 

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Bundesland: Rheinland-Pfalz
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

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